GUT ZU WISSEN

Energieausweis
Zwei Varianten
Bedarfsorientiert: Objektive Bewertung von Bau- und Heizungstechnik mit Bestandsaufnahme vor Ort, inklusive Modernisierungsempfehlungen. Kosten je nach Aufwand, ab ca. 300 Euro. Ein Muss für alle, die dazu gesetzlich verpflichtet sind (s.u.), und sinnvoll, wenn sowieso saniert werden soll.

Verbrauchsorientiert: Ermittelt den "Energieverbrauchskennwert“ anhand der drei letzten Abrechnungen für Heizung und Warmwasser. Nutzerabhängig statt objektv, ab ca. 30 Euro. "Sparversion“ für alle, die nur die gesetzliche Pflicht erfüllen wollen oder gerade saniert haben.

Wichtige Fristen
Neubau: Hier ist der bedarfsorientierte Energieausweis seit 2002 als Anlage zum Bauantrag Pflicht.

Bebäudebestand: Vorlagepflicht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung.
Ab 1.7.2008: Für Gebäude*, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Ab 1.10.2008 bedarfsorientierter Ausweis Pflicht, davor Wahlfreiheit. Bei bereits erfolgter Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977 generell Wahlfreiheit.

Ab 1.1.2009: Für alle Gebäude*, die ab 1966 fertiggestellt wurden. Für Gebäude, für die nach dem 1.11.1977 ein Bauantrag gestellt wurde oder die entsprechend den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, gilt generelle Wahlfreiheit. Bei älteren Gebäuden besteht nur dann Wahlfreiheit, wenn der Ausweis vor dem 1.10.2008 ausgestellt wird. Danach Pflicht zur bedarfsorientierten Variante.

Allgemeine Bestimmungen
Gültigkeit: 10 Jahre.

Aussteller: Adressen und weitere Infos unter www.dena-energieausweis. de.

Mehr Infos: Angelika Wertenson, Katrin Mezger: Wegweiser Gebäudeenergieausweis. Mit Checklisten für Hauseigentümer und Mieter, 144 S., Beuth Verlag, 2007, ISBN 978-3-410-16648-1, 14,80 Euro. Label: Bestandteil des Energieausweises (Abb.s.unten, Grafik: dena). Anhand des Verlaufes von Grün bis Rot kann jeder sofort erkennen, in welcher "Energieklasse“ ein Gebäude angesiedelt ist, wobei 300 kWh in etwa 30 Litern Öl je m² Wohnfläche und Jahr entsprechen - für Immobilieninteressenten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage.


* Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten. Bei über 5 WE gilt Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr. Ausnahmeregelungen für Baudenkmäler und kleine Gebäude mit Nutzfläche unter 50 m².